Es gibt keinen Grund, den digitalen Nachlass anders zu behandeln als den analogen. Das sieht auch der Bundesgerichtshof so. Das Urteil erging nach einer Klage der Eltern eines verstorbenen Mädchens. Nach dem tragischen Tod hatten die Eltern trotz aller Mühen keine Chance, auf den Facebook-Account ihrer Tochter zuzugreifen. Read more
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The end