Im Januar dieses Jahres ging die Meldung durch die Medien, dass Facebook Nichtmitglieder nicht ungefragt per E-Mail einladen darf. Facebook war dazu in der Lage, weil es vor einigen Jahren eine Freunde-Finder-Funktion gab, die das E-Mail-Adressbuch einer Nutzerin oder eines Nutzers importierte und auswertete, um dann potenzielle Neumitglieder anzuschreiben. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass das Unrecht war, weil die Nutzerinnen und Nutzer nicht richtig über diese Funktion aufgeklärt wurden und weil es nicht zulässig ist, ungefragt Werbung zu verschicken.
Das alles ist zweifellos richtig und Facebook hatte bei dieser Funktion sicherlich nicht aus Versehen verschleiert, dass das eigene Adressbuch dafür ausgeschlachtet wird.
Allerdings gehört es inzwischen auch zu einer souveränen und kompetenten Mediennutzung dazu, dass man sich im Klaren darüber ist, dass kostenlose Angebote wie Facebook ihren Nutzerinnen und Nutzern sicherlich nichts schenken, sondern in jedem Fall eben doch auf ihre Kosten kommen wollen. Und dass die persönlichen Daten ihrer – auch potenziellen – Nutzer/-innen hierbei eine begehrte „Währung“ sind, sollte ebenso klar sein. Insofern steht hier meiner Meinung nach nicht nur Facebook in der Verantwortung. Es liegt auch in der Verantwortung jeder einzelnen Userin und jedes einzelnen Users, Eigenverantwortung zu übernehmen und gewissenhaft und umsichtig mit den eigenen Daten und denen anderer Personen umzugehen.
Auch in diesem Falle wäre das den Nutzerinnen und Nutzern sicherlich möglich gewesen. Wenn Facebook mich zum Beispiel nach Kontakt zu anderen Personen fragen würde, würde ich schon erst einmal hellhörig werden. Und dann hätte auch schon vor einigen Jahren eine kurze Internetrecherche diverse Beiträge zutage gefördert, die ganz klar davon abraten, eben diese Freunde-Finder-Funktion zu benutzen, weil sie eben genau das macht, was der Bundesgerichtshof jetzt moniert hat.
Im Zweifelsfalle bin ich immer dafür, dass die Nutzer/-innen sich selbst in die Lage versetzen, etwaige Fallstricke ihrer Mediennutzung zu erkennen und dann zu umgehen. Sich blind darauf zu verlassen, dass der Onlinedienst es schon gut meinen wird mit ihnen, ist in meinen Augen dann doch etwas naiv. Und die Justiz reagiert oft erst mit großer Verzögerung.