Seit circa einem Jahr werden von der USK, der Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle, auch Apps mit einer Alterskennzeichnung versehen. So kann man zum Beispiel im Playstore von Google sehen, dass WhatsApp und die Google-App jetzt mit der Angabe „USK ab 0 Jahren“ gekennzeichnet sind, die Facebook-App mit „USK ab 12 Jahren“ und die Twitter-App mit „USK ab 18 Jahren“. Laut USK informieren die Kennzeichen „über enthaltene jugendschutzrelevante Aspekte“ der Apps.
Was sich auf den ersten Blick vielleicht sinnvoll anhört, entpuppt sich auf den zweiten Blick als grober Unfug. Denn anders als beispielsweise bei Filmen oder Spielen werden bei den Apps nicht die (möglichen) Inhalte, mit denen man bei der Nutzung in Berührung kommen kann, bewertet, sondern die reine, also die leere App. Und natürlich enthalten die leere WhatsApp- oder Google-App keine „jugendschutzrelevanten Aspekte“, es sind ja nur leere Hüllen.
Dass Kinder und Jugendliche mit diesen Apps jedoch unbegrenzten Zugang zu Inhalten aller Art haben können, spielt bei der Einstufung keine Rolle. Die USK weist lediglich darauf hin, dass die Jugendschutzrelevanz unter Umständen erhöht sein könnte. Bei den Erläuterungen zum Kennzeichen „USK ab 12 Jahren“ steht zum Beispiel: „Bitte achten Sie darauf, dass in sozialen Netzwerken oder auf anderen Plattformen die von Nutzern hinzugefügten Inhalte auch trotz möglicher Maßnahmen der Anbieter die Jugendschutzrelevanz erhöhen können.“ – Aber wer liest schon solche Erläuterungen (und versteht deren Tragweite!), wenn er mal eben eine App aufs Handy laden will?
Insofern halte ich diese Art der USK-Kennzeichnung der Apps für vollkommen nutzlos. Eltern erhalten davon keinerlei Hinweise darüber, ob die Benutzung einer gekennzeichneten App für ihre Kinder geeignet ist oder nicht.
Das große Problem dabei ist jedoch, dass viele Eltern die USK-Kennzeichnung als eine Art Altersempfehlung verstehen. Auch wenn die USK ausdrücklich darauf hinweist, dass es nicht so ist, werden die Kennzeichnungen von vielen Menschen so wahrgenommen. Das kann dazu führen, dass Eltern sich in falscher Sicherheit wiegen und unter Umständen dazu verleitet werden, bei Apps mit der Kennzeichnung „ab 0 Jahren“ oder „ab 6 Jahren“ etwas weniger aufmerksam hinzuschauen, wenn ihre Kinder sie benutzen. Und das ist ein Fehler.
Es bleibt daher nur der dringende Appell an alle Eltern, die USK-Kennzeichnungen für Apps schlichtweg zu ignorieren und sich unbedingt selbst ein Bild davon zu machen, ob die App und die Inhalte, die damit konsumiert werden können, für die eigenen Kinder geeignet sind oder nicht. Und dann kommt es natürlich noch darauf an, auch entsprechend zu handeln.